Wie sieht die rechtliche Situation in der Schweiz zum Thema Biwakieren aus?
Grundsätzlich gilt gemäss Schweizer Zivilgesetzbuch Artikel 699: Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden.
Je nach Kanton und Gemeinden gibt individuelle Regelungen, hier findet ihr eine Übersicht:
https://www.alternatives-wandern.ch/biwak/biwakverbote.htm
Unterschieden wird zwischen campieren und Biwakieren.
Campieren: Eine Nacht in einem Zelt ausserhalb eines offiziellen Campingplatz
Biwakieren: Eine Nacht im Schlafsack unter freiem Himmel, in einem Iglu oder Schneehöhle.
In den meisten fällen ist das Campieren untersagt, Biwakieren wird jedoch selten ausdrücklich verboten.
Gebiete in welchen Schweizweit das Biwakieren und Campieren ausdrücklich untersagt und Verboten sind:
- Nationalparks
- Wildruhezonen
- Jadgbanngebiete
- Naturschutzgebiete
Mit einhalten der obenstehenden Einschränkungen ist wildes Campieren und Biwakieren oberhalb der Waldgrenze für eine Nacht grundsätzlich möglich.
Wichtig ist aber wie wir uns verhalten. Dazu hat der SAC eine gutes Merkblatt welches du hier findest:
https://www.sac-cas.ch/de/umwelt/bergsport-und-umwelt/campieren-und-biwakieren/
Wichtig ist, keine Übernachtungen an sensiblen Orten, nur in kleinen Gruppen, in der Nähe von Hütten und Alpen um Erlaubnis fragen
Nimm nichts mit ausser deinen Eindrücken und hinterlasse nur deine Fussspuren!
Wenn ihr dann noch das Wetter beachtet steht einer Nacht unter den Sternen nichts mehr im Weggilt